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Anfrage beim Bundesamt für Statistik

24.04.2024

Zugangsgesuch gestellt um Zugang zu erhalten für die aktuellste Ausgabe des Dokuments der realistischen Budgetplanung der Sektion Konjunkturerhebungen beim Bundesamt für Statistik.

Die realistische Budgetplanung ist im Organisationsreglement des Bundesamtes für Statistik ( Version 2.0, 01.05.2023 ) unter dem Punkt 4.5 ( Seite 11 ) im nachfolgenden Textsatz erwähnt: Ihm/ihr obliegt im Rahmen des Gesamtbudgets die Verantwortung für den Anteil seiner/ihrer Sektion und ist verantwortlich für eine realistische Budgetplanung und -bewirtschaftung.

21.05.2024

Schlichtungsantrag an den Eidgenösischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrageten gestellt, da das Bundesamt für Statistik innerhalb der gesetzlichen Frist nicht geantwortet hat.

24.05.2024

Bestätigung des Eidgenösischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, das der Schlichtungsantrag eingegangen ist.

27.08.2024
Antwort vom Bundesamt für Statistik:

Nach einem Austausch mit dem EDÖB senden wir Ihnen gemäss Art. 12 BGÖ unsere Stellungnahme zu Ihrem Gesuch:
Wir gewähren Ihnen (nochmals) den Zugang zu den Rechnungen 2022 und 2023, welche einem Auszug aus dem SAP
des BFS entsprechen. Ersichtlich sind die Plandaten KE (Budgetzahlen der Sektion KE). Mehr Informationen gibt es
auf Stufe Sektion nicht.

Die Rechnung 2024 ist erst Anfang 2025 erhältlich. Zur vorliegenden Stellungnahme kann mittels Schlichtungsantrage nach Artikel 13 BGÖ ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, soweit das Zugangsrecht beschränkt wird. Der Schlichtungsantrag muss schriftlich innert 20 Tagen ab Erhalt dieser Stellungnahme an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten,
Feldeggweg 1, 3003 Bern, gerichtet werden.
Freundliche Grüsse
Rechtsdienst BFS

Auszug aus dem Organisationsreglement des Bundesamtes 
für Statistik

Die vom Bundeamt für Statistk ( nochmals ) zugesandten Rechnungen 2022 und 2023. Ersichtlich sind laut Bundesamt für Statistik die Plandaten KE ( Budgetzahlen der Sektion Konjunkturerhebungen )

29.08.2024

Schlichtungsantrag an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gestellt mit der Begründung das bei den beiden zugesandten elektronischen Dokumente handelt es sich um die Rechnung für die Sektion KE und nicht wie im Zugangsgesuch vom 24.04.2024 aufgeführt die realistische Budgetplanung laut Organisationsreglement.

02.09.2024

Bestätigung des Eidgenösischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, das der Schlichtungsantrag eingegangen ist.

23.09.2024

Der Eidgeösische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeuaftragter nimmt Bezug auf das Schreiben und lädt zu einer Schlichtungssitzung mit dem Bundesamt für Statistik auf den 3.Dezember 2024 in Bern ein.

29.11.2024

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeuaftragter schreibt: 
Das BFS hat uns heute mitgeteilt, dass es nicht bereit ist, an der Schlichtungssitzung vom nächsten Dienstag teilzunehmen. Hiermit teilen wir Ihnen deshalb mit, dass die Sitzung vom 3.Dezember 2024 abgesagt ist.
Wir werden daher erneut eine Empfehlung zuhanden des BFS und Ihnen abgeben.

11.06.2025

Auszug aus der Empfehlung des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten nach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetz. 

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